Was ist mein Grundstück wert? – Grundstück bewerten lassen


Eine Grundstücksbewertung ist mehr als Grundstücksfläche × Bodenrichtwert.


Der Bodenrichtwert bietet eine erste Orientierung. Für eine realistische Einschätzung können jedoch weitere Faktoren entscheidend sein: Lage, Grundstückszuschnitt, Erschließung, mögliche Bebauung, Teilbarkeit, vorhandener Altbestand und die aktuelle Nachfrage.


A.B. Immobilien & Dienstleistungen unterstützt Eigentümer dabei, ihr Grundstück und dessen mögliche Potenziale besser einzuschätzen.


→ Grundstück unverbindlich bewerten lassen


Welche Faktoren beeinflussen den Wert eines Grundstücks?


Zwei Grundstücke mit vergleichbarer Größe in derselben Region müssen nicht zwangsläufig den gleichen Wert besitzen.


Bei einer Betrachtung können unter anderem folgende Punkte eine Rolle spielen:


  • Lage und Mikrolage
  • Grundstücksgröße
  • Grundstücksbreite und -tiefe
  • Grundstückszuschnitt
  • Straßenfront und Zufahrt
  • Erschließungszustand
  • mögliche Bebauung
  • vorhandener Bebauungsplan
  • mögliche Beurteilung nach § 34 BauGB
  • vorhandene Gebäude
  • möglicher Abrissbedarf
  • Baumbestand
  • Dienstbarkeiten und Wegerechte
  • mögliche Teilbarkeit
  • aktuelle Nachfrage


Deshalb sollte ein Grundstück möglichst individuell betrachtet werden.



Bodenrichtwert – wichtig, aber nicht der Grundstückswert


Bei der Frage „Was ist mein Grundstück wert?“ wird häufig zuerst der Bodenrichtwert betrachtet.

Das ist sinnvoll – allerdings sollte der Bodenrichtwert nicht automatisch mit einem konkreten Verkaufspreis gleichgesetzt werden.

Der Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert des Bodens für Grundstücke mit bestimmten Merkmalen innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Das konkrete Grundstück kann davon abweichen.

Beispielsweise können Grundstückszuschnitt, Erschließung, tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten oder besondere Eigenschaften des Grundstücks die Einschätzung beeinflussen.


Der Bodenrichtwert ist deshalb ein Baustein der Betrachtung – nicht das alleinige Ergebnis.




Welche Bebauung ist auf dem Grundstück möglich?


Für viele Bauinteressenten ist eine Frage besonders wichtig:

„Was darf ich auf diesem Grundstück bauen?“


Je konkreter sich die mögliche Nutzung eines Grundstücks darstellen lässt, desto besser können potenzielle Käufer einschätzen, ob das Grundstück für ihr Vorhaben geeignet sein könnte.


Dabei können beispielsweise relevant sein:


  • Bebauungsplan
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • mögliche Bebauung nach § 34 BauGB
  • Grundstücksbreite
  • Abstandsflächen
  • Zufahrt
  • bestehende Gebäude
  • mögliche Grundstücksteilung


Verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit können letztlich nur die zuständigen Behörden beziehungsweise erforderlichen Fachstellen treffen. Für die Vermarktung kann es dennoch sinnvoll sein, vorhandene Informationen bereits vorab zusammenzutragen.



Ist mein Grundstück teilbar?


Bei größeren Grundstücken kann die Frage nach einer möglichen Teilung besonders interessant sein.

Statt beispielsweise ein Grundstück mit 1.200 m² ausschließlich als Gesamtfläche zu betrachten, könnte – abhängig von den örtlichen und baurechtlichen Voraussetzungen – geprüft werden, ob mehrere Grundstücksflächen grundsätzlich denkbar wären.

Das kann Einfluss auf die möglichen Käufergruppen und die Vermarktungsstrategie haben.

Eine Teilbarkeit ist jedoch nicht automatisch gegeben und muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.




Grundstück mit Haus oder Altbestand bewerten


Auf Ihrem Grundstück befindet sich bereits ein Haus, Wochenendhaus, Nebengebäude oder ein stark sanierungsbedürftiges Gebäude?

Dann sollte betrachtet werden, welche Bedeutung der vorhandene Bestand für einen möglichen Käufer hat.

Je nach Zustand und Grundstück kann beispielsweise das Gebäude im Vordergrund stehen.

Bei anderen Objekten kann dagegen die Grundstückssituation für Interessenten besonders interessant sein.

Deshalb kann eine Immobilie mit großem Grundstück aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden:

Bestandsimmobilie oder Grundstück mit vorhandener Bebauung und möglichem weiteren Potenzial.




Geerbtes Grundstück bewerten lassen


Gerade nach einer Erbschaft ist häufig zunächst unklar, welchen Wert ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt.

Eine erste Einschätzung kann helfen, eine Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen.

Das kann insbesondere bei einer Erbengemeinschaft hilfreich sein.

Anschließend kann gemeinsam betrachtet werden, ob beispielsweise ein Verkauf infrage kommt oder zunächst weitere Informationen benötigt werden.


→ Geerbte Immobilie besprechen




Grundstück bewerten in Oranienburg und Oberhavel


A.B. Immobilien & Dienstleistungen hat seinen Standort in Oranienburg.

Ein Schwerpunkt liegt deshalb auf Grundstücken in Oranienburg und im Landkreis Oberhavel.


Dazu gehören unter anderem:

Oranienburg · Lehnitz · Friedrichsthal · Sachsenhausen · Schmachtenhagen · Wensickendorf · Zehlendorf · Malz · Hohen Neuendorf · Birkenwerder · Hennigsdorf · Mühlenbecker Land · Oberkrämer · Velten · Kremmen

Darüber hinaus können Grundstücksanfragen auch aus Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommernbesprochen werden.




Möchten Sie Ihr Grundstück anschließend verkaufen?


Eine Grundstücksbewertung muss nicht automatisch zu einem Verkauf führen.

Vielleicht möchten Sie zunächst lediglich wissen, welche Möglichkeiten bestehen.

Wenn Sie sich anschließend für eine Vermarktung entscheiden, kann auf Grundlage der vorhandenen Informationen eine passende Vorgehensweise besprochen werden.


→ Mehr zum Grundstück verkaufen




Grundstücksbewertung anfragen


Sie möchten eine erste Einschätzung zu Ihrem Grundstück?

Dafür habe ich ein eigenes Grundstücksbewertungsformular vorbereitet.


Sie können darin unter anderem Angaben machen zu:


  • Lage
  • Grundstücksgröße
  • Grundstücksart
  • Baurecht
  • Erschließung
  • vorhandener Bebauung
  • Besonderheiten
  • vorhandenen Unterlagen
  • Anlass der Bewertung

Grundstück bewerten lassen

→ PDF „Grundstück bewerten lassen“ herunterladen


Füllen Sie das Formular digital aus und senden Sie es anschließend zurück. Alternativ können Sie das Formular ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

Nach Eingang Ihrer Angaben melde ich mich persönlich bei Ihnen.





Häufige Fragen zur Grundstücksbewertung


Ist der Bodenrichtwert der Verkaufspreis meines Grundstücks?

Nein. Der Bodenrichtwert ist eine wichtige Orientierung, entspricht aber nicht automatisch dem konkreten Markt- oder Verkaufspreis eines einzelnen Grundstücks.


Kann ein großes Grundstück mehr wert sein, wenn es teilbar ist?

Eine mögliche zusätzliche Nutzung oder Teilung kann für die Betrachtung eines Grundstücks relevant sein. Ob eine Teilung tatsächlich möglich ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.


Bewerten Sie auch Grundstücke mit alten Gebäuden?

Ja. Auch Grundstücke mit Wohngebäuden, Wochenendhäusern, Nebengebäuden oder sanierungsbedürftigem beziehungsweise möglichem Abrissbestand können betrachtet werden.


Muss ich mein Grundstück anschließend verkaufen?

Nein. Eine Anfrage zur Grundstücksbewertung verpflichtet Sie nicht zum Verkauf.


Kann ich auch ein geerbtes Grundstück bewerten lassen?

Ja. Gerade bei geerbten Grundstücken kann eine Einschätzung eine Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung sein.



Persönliche Beratung zu Ihrem Grundstück

Sie möchten wissen, welchen Wert Ihr Grundstück haben könnte oder welche Möglichkeiten darin stecken?

Sprechen Sie mich an.


Alexander Bonk

A.B. Immobilien & Dienstleistungen

Tannenweg 6
16515 Oranienburg

Mobil: +49 174 785 748 3
E-Mail:
 immobilien.u.dienstleistungen@t-online.de


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Hinweis: Eine erste Grundstückseinschätzung ersetzt kein förmliches Verkehrswertgutachten. Aussagen zu möglichen Grundstücksteilungen, Bebauungsmöglichkeiten oder Entwicklungspotenzialen stellen keine verbindliche baurechtliche Auskunft dar.

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