Immobilienerbe / Erbengemeinschaft

Immobilienerbe mit Erbengemeinschaft: 

Was passiert jetzt?


Wer eine Immobilie erbt, darf frei darüber entscheiden, was er mit ihr tut. Sobald es Miterben gibt, sieht der Fall anders aus. Dann werden alle Erben der Erbengemeinschaft Gesamteigentümer des Objekts. Das bedeutet, dass nicht jeder allein über seinen Grundstücksanteil verfügen kann. Jetzt müssen gemeinschaftlich Entscheidungen über Grundstück, Haus, Wohnung etc. getroffen werden. Erben beispielsweise zwei Kinder und eine Mutter die Liegenschaft, in der die Mutter noch lebt, dürfen alle gemeinsam über das weitere Vorgehen mit dem Objekt bestimmen. Eine Einmischung seitens der Gesetzesvertreter geschieht erst, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Beispiel: Die Mutter möchte weiterhin in dem Haus wohnen, könnten die Kinder ihren Anteil an dem Haus einfordern und ansonsten mit einem Hausverkauf drohen. Sie könnten aber auch die Mutter in dem Haus bis zum Tod wohnen lassen, ohne Miete zu fordern und ohne das Haus zu verkaufen. Sie entscheiden.




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