Immobilien und Tod

Immobilien und Tod: 

Wie kann ich ein Immobilienerbe verkaufen?


Im ersten Schritt ist es unerlässlich nachzuweisen, dass Ihnen das Immobilienerbe jetzt gehört. Das beweist das notarielle Testament, ein Erbvertrag oder der Erbschein. Letzteres beantragen Sie selbst. Sie sind der Alleinerbe oder haben Sie sich mit den Miterben auf einen Hausverkauf geeinigt, folgen die nächsten Schritte. 

Folgende Punkte werden Ihnen begegnen:

• Habe ich bereits einen Käufer oder möchte ich einen suchen?
• Was hat meine Immobilie an Wert und wo liegt der Kaufpreis?
• Bin ich mental dazu fähig und habe ich die Zeit, den Immobilienverkauf selbst zu übernehmen?
• Kann ein Makler hilfreich sein, da er mir die ganzen Arbeiten abnimmt und einen besseren Preis erzielt?
• Sollte ich das Haus für den Verkauf vorbereiten?
• Was mache ich mit den persönlichen Dingen im Haus?
• Welche Bestandteile der Inneneinrichtung können mit verkauft werden?
• Sollte ich bei einem Käufergespräch dabei sein, ohne einen emotionalen Ausbruch zu haben?
• Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf? (Exposé, Fotos, Energieausweis, Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis etc.)
• Bestehen noch Grundschulden?
• Wer sucht den Notar für den Hausverkauf?
• Wann ist das Geld auf dem Konto?
• Muss ich das Geld versteuern?

Sie sehen, ein Hausverkauf ist komplex. Es ist daher hilfreich, einen Experten wie einen Makler heranzuziehen. Gerade in der schwierigen Zeit nach einem Todesfall stellt er eine große Unterstützung dar.


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