Wer erbt die Immobilie?

Wer erbt die Immobilie?


Das ist vom Einzelfall abhängig. 

Wenn es sich um die gesetzliche Erbfolge Handelt, erben als erstes der Ehepartner und die direkten Nachkommen des Erblassers.

Im klassischen Fall wären dies daher der Ehegatte und die Kinder. Sollten sie nicht existieren, erben die weiteren Verwandten. Nur wenn der Erblasser keinerlei Angehörige mehr hat, geht das Erbe letztlich an den Staat. 

Sollte ein Testament vorhanden sein, können auch Nicht-Verwandte und Vereine, Organisationen etc. die Erben sein. Dann ständen den direkten Nachkommen und dem Ehepartner - sofern vorhanden, aber nicht testamentarisch berücksichtigt - noch der Pflichtteil zu.

Das Immobilienerbe wird bis auf wenige Details im Erbrecht nicht anders behandelt als ein anderer Vermögenswert: Es fließt in die Erbmasse ein und ist unter den Erben aufzuteilen. Eine wichtige Ausnahme hierzu bildet der bereits erwähnte Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigte haben nur einen monetären Anspruch an einem Immobilienerbe und erhalten keinen Teil der Liegenschaft.

Beispiel: Herr Mustermann. vererbt per Testament drei seiner Kindern und seiner Frau alles. Das vierte Kind geht leer aus. Zum Erbe gehören Immobilien in Frankfurt. Das vierte Kind klagt seinen Pflichtteil ein, welcher 50 % seines regulären Erbteils beträgt. Es erhält damit einen geldlichen Anteil an den Immobilien in Frankfurt, aber gehört nicht zu den Immobilieneigentümern.



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